Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

F. M. Westphal Clematiskulturen
Peiner Hof 7
D – 25497 Prisdorf

 

Allgemeines

Für sämtliche Aufträge und Lieferungen, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, die der Besteller durch Erteilung eines Auftrages anerkennt.

Mündliche und schriftliche Nebenabsprachen sowie sonstige abweichende Vereinbarungen oder Zusagen bedürfen der schriftlichen Zusage.
 

Bestellungen

Können sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und ganzjährig aufgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Eine Auftragsbestätigung wird nur auf besonderen Wunsch ausgeführt.

Alle Bestellungen werden mit vollständiger, genauer Adresse erbeten. Sollte sich herausstellen, daß ein Besteller sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder zu befürchten ist, daß er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so können wir uns von der Lieferungspflicht durch einseitige Erklärung entbinden.

Weitere Angaben (Versandkosten, Verkaufsgröße etc.) finden Sie unter "Wie bestelle ich?"
 

Lieferungen

Höhere Gewalten wie Streiks, Mißernten, Ölmangel, usw. auch in Zulieferungsbetrieben entbinden uns je nach Art ganz oder teilweise von der termingerechten Lieferung bzw. der Lieferung überhaupt. Eine Annullierung des Kaufvertrages ist dann nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich, und der Besteller hat dann keinen Anspruch auf Schadenersatz. Versand erfolgt entweder per Post, Spediteur oder der Bahn.

Frachtkosten gehen zu Lasten des Empfängers. Bei kleineren Mengen liefern wir verpackungsfrei. Größere Mengen und Aufträge bedürfen gemeinsamer Absprache bezüglich Verpackung und Rücknahme von Einweg- oder Pfandsystemen, Containern, Europaletten und Tauschverpackungen.
 

Preise und Zahlung

Die Preise gelten ab Gärtnerei Prisdorf incl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe von z.Z. 7%.

Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort netto ohne jeden Abzug fällig.

Schecks gelten erst dann als Zahlung, wenn diese vollständig eingelöst sind. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Zinsen und Spesen berechnet. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 1,50 Euro berechnet.

Unsere Preise entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste.
 

Änderung erteilter Aufträge

Änderungen fest eingeplanter Aufträge sind rechtzeitig nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und sollte spätestens 14 Tage vor Liefertermin erfolgen.
 

Gewährleistung, Anwachsgarantie

Eine Gewähr für das Anwachsen und die Entwicklung der Pflanzen können wir nicht übernehmen, da diese von äußeren, von uns nicht zu kontrollierenden Einflüssen abhängig ist. Informationen bezüglich Einpflanzen, Rückschnitt und Verwendung werden stets nach bestem Wissen und Gewissen, aber auch unverbindlich und ohne jede Haftung gegeben.
 

Mängelrügen, Reklamationen

betreffend Beschaffenheit, Größe, Sortierung oder gelieferter Stückzahl können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder telefonisch geltend gemacht werden.

Reklamation bezüglich nicht erkennbarer Mängel, insbesondere bezüglich Sortenreinheit und -echtheit, sind bei Sichtbarwerden zu tätigen.

Für alle rechtzeitig reklamierten Mängel und Schäden haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Darüber hinausgehende Forderungen und etwaige Schadenersatzansprüche werden grundsätzlich abgelehnt.

Bei Transportschäden, die durch Versand entstanden sind, ist der Empfänger verpflichtet, vor Annahme der Ware bei dem jeweiligen Zusteller oder Spediteur eine Tatbestandsaufnahme machen zu lassen und Antrag auf Schadenersatz zu stellen.

Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.
 

Ersatz

Sollte die Lieferung einer Ware nicht möglich sein, behalten wir uns das Recht vor, falls dies nicht ausdrücklich verneint wird (kein Ersatz), Ersatz in ähnlichen oder gleichwertigen Sorten zu liefern. Dabei werden Austauschsorten in der gleichen Preisgruppe verwendet. Ist dies nicht möglich verwenden wir auch die nächst höhere Preisgruppe und berechnen den jeweils niedrigeren Preis.
 

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, unser Eigentum.

Dieser Vorbehalt gilt auch für Pflanzen im fortgeschrittenen Entwicklungsstand. Bei abzusehender Zahlungsunfähigkeit ist unsere Zustimmung für den Weiterverkauf erforderlich.

Erfüllungsort für Zahlung ist Prisdorf.

Gerichtsstand ist Pinneberg.
 

Lieferbedingungen für geschützte und patentierte Sorten

Gelieferte Pflanzen dürfen nur für die Blütenzucht und nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Eine Weitervermehrung ( auch für den eigenen Bedarf ) ist nur mit besonderer Genehmigung des jeweiligen Sortenschutz- oder Patentinhabers erlaubt.

Für den Fall, daß von geschützten oder patentierten Sorten Mutationen (Sports) entdeckt werden, ist der Erwerber dazu verpflichtet, den Sortenschutz- oder Patentinhaber oder den Lizenznehmer davon zu unterrichten.

Sofern der Erwerber das Recht an der von ihm entdeckten Mutation/Sorte veräußern oder die Mutation/Sorte lizenzieren will, steht dem Ursprungsfall ein Vorkaufs- bzw. im Lizenzierungsfall ein Optionsrecht zu.
 

Alle Texte, Dateien und Fotos sind durch Urheberrecht geschützt und dürfen nicht weiter verwendet werden!